Bildungsscheck Förderung für Arbeitnehmer und Unternehmen in NRW!
Das Land Nordrhein-Westfalen übernimmt aktuell mit Mitteln des Europäischen
Sozialfonds bis zu 50 % Ihrer Weiterbildungskosten (maximal
bis zu € 500,00 pro Bildungsscheck)!
» Fragen? Bildungsscheckhotline: 0800 4772466

Und so erhalten Sie Ihre Förderung:
- Vereinbaren Sie einen Termin bei einem "Bildungsberater".
Diese finden Sie in der Regel in Ihrer IHK oder der VHS vor Ort. » Liste
- Lassen Sie sich in der Beratung einen oder für Unternehmen mehrere
Bildungsschecks für die Weiterbildungen ausstellen.
- Übergeben Sie uns diese bei Durchführung des Trainings.
- Wir berechnen Ihnen die um die Förderung reduzierten Seminarkosten.
Wer kann teilnehmen?
- Einzelpersonen und Betriebe mit bis zu 250 Beschäftigten.
- Der Firmensitz muss in NRW eingetragen sein.
Gibt es Einschränkungen?
- Einzelpersonen können nur maximal zwei Bildungsschecks pro Kalenderjahr einlösen
(einer betrieblich und einer privat).
- Unternehmen können nur maximal 10 Bildungsschecks pro Kalenderjahr einlösen.
- Die letzte nicht durch einen Bildungsscheck geförderte berufliche
Weiterbildung muss länger als zwei Jahre her sein.
Worauf muss ich achten?
- Zum dem Gespräch mit dem Berater den Personalausweis mitbringen.
- Bei betrieblich beantragten Bildungsschecks Betriebsnummer bereithalten.
Ihre persönlichen INCAS Ansprechpartner für Fragen rund um den Bildungsscheck:
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