Vom Prämiengutschein profitieren alle Selbständigen und Angestellten, die mindestens 15 Stunden in der Woche erwerbstätig sind und deren jährlich zu versteuerndes Einkommen maximal 20.000 Euro beträgt. Bei gemeinsam Veranlagten liegt die Grenze bei 40.000 Euro. Bei der Berechnung des zu versteuernden Einkommens werden Kinderfreibeträge berücksichtigt. Darüber hinaus muss die deutsche Staatsangehörigkeit oder eine gültige Arbeitserlaubnis für Deutschland nachgewiesen werden.
Weitere Voraussetzung für den Erhalt eines Prämiengutscheins ist der Besuch in einer Beratungsstelle. Der Berater/die Beraterin überprüft dann anhand der vorliegenden
Unterlagen (gültigen Lichtbildausweis (z. B. Reisepass, Führerschein oder
Personalausweis), ggfs. eine gültige Aufenthaltserlaubnis, Einkommensteuerbescheid oder Lohnbescheinigung des Arbeitgebers), ob die Förderungsvoraussetzungen erfüllt sind.
Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Förderzuschuss für das gesamte Kursangebot der INCAS in Anspruch genommen werden!