• Bildungsscheck

Erfolgreich arbeiten – Berufliche Weiterbildung mit dem Bildungsscheck  

Zukunft braucht Bildung – das gilt auch für die Arbeitswelt. Mit Blick auf den Fachkräftebedarf will die Landesregierung zum lebenslangen Lernen motivieren und unterstützt tatkräftig alle Anstrengungen zur beruflichen Weiterbildung. Der Bildungsscheck, gefördert aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds, ist dafür ein zentrales ein Angebot. Er richtet sich gleichermaßen an Beschäftigte und Unternehmen und berücksichtigt vor allem diejenigen Menschen mit unsicheren Arbeitsmarktchancen. In Nordrhein-Westfalen wird so eine Unternehmens- und Arbeitskultur gefördert, die sich am Prinzip „Gute Arbeit“ orientiert und wirksame Impulse setzt – für Innovation, Wachstum und sichere Beschäftigung.

Förderzuschuss zu den Weiterbildungskosten  

Mit dem Bildungsscheck erhalten Beschäftigte und Unternehmen einen Zuschuss von 50 Prozent, bis zu 500 Euro, zu den Weiterbildungskosten. Die Landesregierung finanziert diesen Förderzuschuss aus Mitteln des Europäischen Sozialfonds (ESF), die andere Hälfte tragen Betriebe und Beschäftigte selbst. Ausgewählte Beratungsstellen vor Ort beraten bei der Wahl des passenden Weiterbildungsangebotes und stellen den Bildungsscheck aus.

 

Weiterbildung mit dem Bildungsscheck – in NRW geht das einfach und unkompliziert. Fast 300.000 Menschen und über 40.000 Betriebe haben schon profitiert.

 

Gefördert werden Weiterbildungen, vor allem für diejenigen die nicht die besten Voraussetzungen mitbringen, um am Arbeitsmarkt zu bestehen: zum Beispiel befristet Beschäftigte, Zeitarbeitskräfte, Ältere oder Menschen ohne Berufsabschluss. Für sie – wie für alle anderen auch – ist Weiterbildung der Scheck für eine gute und sichere berufliche Zukunft.

 

Unternehmen mit weniger als 250 Beschäftigten können für Qualifizierungen ihrer
Mitarbeiterinnen und Mitarbeiter bis zu 20 Bildungsschecks erhalten. Bevorzugt sind dabei diejenigen Beschäftigten zu berücksichtigen, die zur beschriebenen Gruppe gehören.

 

Existenzgründerinnen und -gründer sowie alle anderen Beschäftigten können alle zwei Jahre einen Bildungsscheck nutzen. Voraussetzung: Sie haben im laufenden und vorangegangenen Jahr keine Weiterbildung begonnen.

 

Wenn alle erforderlichen Voraussetzungen vorliegen, kann der Förderzuschuss für das gesamte Kursangebot der INCAS in Anspruch genommen werden!

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  • Bildungsscheck für Berufsrückkehrende - Faltblatt
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